Informationen zur ADFC Sternfahrt 2026

„Mehr Platz fürs Rad“ und „Verkehrswende Jetzt!“
Das sind die zentralen Forderungen des ADFC die eigentlich alles aussagen. Um diesen Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen möchten wir mit Euch und ganz vielen Radfahrenden aus allen Kommunen der Region Hannover zum Maschsee radeln. Etliche Routen werden von der Polizei begleitet. Wir radeln in diesem Jahr auf allen Schnellwegen bis hin zum großen Fahrradfest am Maschsee. Für das Fest ist das Rudolf-von-Bennigsen-Ufer von der Geibelstraße bis zum Kurt-Schwitters-Platz für den Autoverkehr gesperrt. Am Maschsee wird die Vorsitzende des ADFC Region Hannover e.V., Frau Annette Teuber die Forderungen der Radfahrenden an die Politik übermitteln.

Unterstützt Annette Teuber und seid dabei. Radelt mit uns und fordert gemeinsam mit uns eine Verkehrswende pro Fahrrad. Schluss mit verdreckter Atemluft und lebensfeindlichen, autozentrierten Städten und Gemeinden. Verkehrswende Jetzt!

Ordner*Innen gesucht!

„Mehr Platz fürs Rad“ und „Verkehrswende Jetzt!“

Für die ADFC Fahrradsternfahrt benötigen wir noch Radfahrende die uns als Ordner unterstützen. BItte sprecht an einem der Treffpunkte unsere ADFC Versammlungsleiter an und holt euch eine Ordnerbinde. Als Ordner helft ihr uns die erteilten Beschränkungen der Polizei zu erfüllen. Bitte sprcht uns vor Ort an und helft mit. Hier die wichtigsten angeordneten Beschränkungen:

  1. Die Versammlungsleiterin/ der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Versammlung den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die o. g. Route und die Beschränkungen Nr. 2 bis 7 in geeigneter Weise bekannt zu geben
  1. Während der mobilen Phase sind ausschließlich die Richtungsfahrbahnen in Fahrtrichtung zu benutzen, es sei denn, die polizeiliche Einsatzleitung bestimmt vor Ort etwas Anderes.
  2. Die Fahrgeschwindigkeit der Versammlungsteilnehmenden hat sich nach der des vo-rausfahrenden Einsatzfahrzeuges der Polizei zu richten.
  3. Der Aufzug muss geschlossen bleiben. Willkürliches und nicht mit der polizeilichen Einsatzleitung abgesprochenes Anhalten wird untersagt.
  4. Für den Fall der Anbringung von Fahnen, Transparenten, Schildern o. ä. an den Fahr-rädern sind diese in jedem Fall so zu befestigen, dass ein Ablösen während der Fahrt nicht möglich ist.
  5. Bei polizeilichen Lautsprecherdurchsagen ist der eigene Lautsprecherbetrieb unverzüg-ich einzustellen.
  6. Ein Lautstärkepegel von 90 db(A), gemessen in einem Meter Abstand von der Emissionsquelle (Lautsprecher, Megaphone etc.), darf durch zum Einsatz kommende elektro-akustische Verstärkungsmittel (Lautsprecheranlagen, Megaphone etc.) nicht über-schritten werden.
  7. Für die Regulierung der Lautstärke der elektroakustischen Verstärkungsmittel (Lautsprecheranlage + Megaphone) ist die Versammlungsleiterin/ der Versammlungsleiter verantwortlich.
  8. Es ist mindestens eine Ordnerin/ ein Ordner je 50 Teilnehmer einzusetzen. Diese müssen unbewaffnet und durch weiße Armbinden kenntlich sein, die nur die Bezeichnung „Ordnerin“ oder „Ordner“ tragen dürfen.

 

 

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